MPU ADE ! EU Führerschein wird anerkannt.
Gottseidank gibt es endlich ein Urtei vom EUGH , das
lautet :
Das EuGH hat sich mit zwei Fragestellungen befasst:
Darf die Anerkennung eines im Ausland erworbenen
EU-Führerscheins in Deutschland verweigert werden, wenn
der Inhaber zum Zeitpunkt des Erwerbs keinen Wohnsitz im
Ausstellerstaat hatte?
Darf die Bundesrepublik für das Bundesgebiet den Gebrauch
eines im Ausland erworbenen EU-Führerscheins untersagen,
wenn dem Inhaber vorher eine deutsche Fahrerlaubnis
entzogen wurde und etwaige Eignungszweifel bestehen?
Der EuGH hat in seinem gestrigen Urteil beide
Ausgangsfragen verneint!
Urteil:
Im Ausland erworbene EU-Führerscheine sind grundsätzlich
anzuerkennen, auch wenn der Inhaber zum Zeitpunkt des
Erwerbs keinen Wohnsitz im Ausstellerstaat inne hatte.
Im Ausland nach Ablauf der "Sperrfrist" *) erworbene
EU-Führerscheine sind grundsätzlich anzuerkennen, auch
wenn dem Inhaber die nationale Fahrerlaubnis vordem
entzogen oder versagt wurde.
Begleitetes Fahren ab 17 wird möglich
In zahlreichen Bundesländern wird man schon bald im Rahmen
eines Modellprojekts den Führerschein mit 17 Jahren machen
können. Fahren wird allerdings vor dem 18. Geburtstag nur mit
einem speziell dafür geschulten Begleiter möglich sein. Andere
Bundesländer mit Ausnahme von Mecklenburg-Vorpommern,
Niedersachsen und Schleswig-Holstein setzen auf die
zweistufige Fahrausbildung. Hier können ab dem 1. 1. 2004
Fahranfängern, die schon einen Führerschein besitzen, bei
freiwilliger Absolvierung einer zweiten Ausbildungsstufe mit
der Teilnahme an aktiven Trainings, ihre Probezeit halbieren.
Beide Maßnahmen haben das Ziel, die hohen Unfallzahlen junger
Fahranfänger zu senken.
(ADAC)
DVR-Seiten informieren über Zweite Phase
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) hat unter zwei
Internet-Adressen Informationen zur so genannten Zweiten Phase
der Fahrausbildung hinterlegt. Fahranfänger können sich dort
anhand eines herunterladbaren pdf-Dokumentes über das
freiwillige Fortbildungsseminar informieren. Außerdem können
die jungen Leute nicht nur Antworten auf häufig gestellte
Fragen anschauen, sondern auch selbst per E-Mail neue Fragen
stellen.
(dif, 21.10.03)
Führerschein ab 17 findet keine Mehrheit bei den
Autofahrern
Der Dekra hat zum Thema "Begleitetes Fahren ab 17" Autofahrer
aus dem ganzen Bundesgebiet befragt. 1.224 Personen haben
einen gültigen vollständigen Fragebogen abgegeben.
Knapp mehr als die Hälfte waren gegen das Begleitete Fahren,
junge Leute konnten dem noch weniger abgewinnen als ältere.
Bei den 18 bis 25-Jährigen waren nur 43 Prozent dafür und bei
den 26 bis 35-Jährigen nur 43,5 Prozent.
Deutlich mehr Zustimmung findet die Zweite Ausbildungsphase.
82,5 Prozent der Befragten hielten es für besser, wenn
Fahranfänger an einer Zweiten Ausbildungsphase mit
Erfahrungsaustausch, Übungsfahrt und Fahrsicherheitstraining
teilnehmen würden.
(sym, 23.09.03)
"Zweite Phase" liegt jetzt im Bundesrat
Die Verordnung, die Modellversuche für die "Zweite Phase der
Fahrausbildung" ermöglicht, wurde am 19. März 2003 dem
Bundesrat zugeleitet. Die vorgesehene freiwillige Fortbildung,
wird von Fahrlehrern durchgeführt, die Seminarleiter sind. Die
praktischen Sicherheitsübungen für Fahranfänger dürfen nur von
speziell ausgebildeten Moderatoren durchgeführt werden, die
einem Qualitätssicherungssystem unterliegen.
Die Verordnung ist bis Ende 2009 befristet und stellt den
Bundesländern frei, ob sie einen entsprechenden Modellversuch
starten. Kursteilnehmern muss die Probezeit aber in allen
Bundesländern um ein Jahr verkürzt werden.
Dr. Manfred Stolpe, Bundesminister für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen, forderte die Versicherer dazu auf, einen
Beitrag zur Absenkung der hohen Unfallquote von Fahranfängern
zu leisten - beispielsweise durch Beitragsrabatte für
Teilnehmer an den freiwilligen Nachschulungskursen.
Das Ministerium hat der lang erwarteten Verordnung einen
langen Namen gegeben. Sie heißt "Verordnung über die
freiwillige Fortbildung von Inhabern der Fahrerlaubnis auf
Probe". Abkürzen darf man diese lange Bezeichnung als
"Fahranfängerfortbildungsverordnung" oder "FreiwFortbV":
(dif, 19.03.03)
Verkehrsgerichtstag ist für Führerschein ab 17
Der Verkehrsgerichtstag 2003 in Goslar ist mit einem Beschluss
für den Führerschein mit 17 Jahren in Verbindung mit dem
begleiteten Fahren zu Ende gegangen. Die Arbeitsgruppe
"Unfallrisiko Fahranfänger" tritt dafür ein, das begleitete
Fahren ab 17 Jahren als Modellversuch zu ermöglichen. In den
zehn Punkten des Beschlusses spricht sich die Arbeitsgruppe
außerdem dafür aus, die Anforderungen an den Begleiter zu
präzisieren.
Abschließend erneuerte das Forum die Forderung eines früheren
Verkehrsgerichtstages, für Fahranfänger eine
Null-Promille-Grenze einzuführen.
(kitz/dif, 31.01.03)
Verlängerung der Probezeit ist rechtmäßig
Die Regelungen, wonach Fahranfänger wegen erheblicher
Verkehrsverstöße zu einer Nachschulung verpflichtet werden
können, mit der sich deren Probezeit verlängert, sind
rechtlich nicht zu beanstanden. Dies geht aus einem Urteil
hervor, auf das die Verkehrsanwälte im Deutschen Anwaltverein
hinweisen.
Nachdem eine junge Führerscheininhaberin der Polizei
aufgefallen war, als sie mit ihrem Fahrzeug 130 km/h statt der
zugelassenen 100 km/h fuhr, wurde gegen sie eine Nachschulung
angeordnet und ihre zweijährige Probezeit um weitere zwei
Jahre verlängert. Dagegen wandte sich die junge Frau mit dem
Argument, die Sanktion stünde in keinem Verhältnis zur
Geringfügigkeit der bei ihr vorliegenden Übertretung.
Dem wollten die Richter nicht folgen. Das Gericht stellte
fest, dass jeder Fahranfänger sich in den ersten zwei Jahren
nach Führerscheinerwerb besonders bewähren müsse. Wer in
dieser Zeit durch einen schweren Verkehrsverstoß auffalle,
zeige damit, dass es an der nötigen Reife fehle. Die
Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 30 km/h
falle erheblich ins Gewicht, zumal nicht angepasste
Geschwindigkeiten häufig Unfallursache seien.
Zwar würden Fahranfänger, für die die besondere Probezeit
gelte, und sonstige Führerscheininhaber ungleich behandelt.
Dies sei aber gerechtfertigt, weil Anfänger nach der
Verkehrsunfallstatistik drei- bis viermal so häufig an
Verkehrsunfällen beteiligt sind wie ältere Fahrer. (sym,
02.01.03)
OVG Rheinland-Pfalz Aktenzeichen 11244/01.OVG
DVR: Neue Homepage über Aufbauseminare
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) hat eine neue
Internet-Adresse eingerichtet, unter der man sich detailliert
über Aufbauseminare informieren kann. Weil darin das
Punktesystem, die Anordnung von Aufbauseminaren und deren
genauer Ablauf prima erklärt werden.
Eine Studie informiert über die Jugend-Kultur von heute, die
zweite über jugendliche Diskothekenbesucher und die dritte
über den Einsatz des Fahrdatenspeichers in einem
Forschungsprojekt mit Fahranfängern.
(dif, 26.08.02)
Führerscheinneulinge gegen Führerschein ab 17
Der Großteil der jungen Fahranfänger spricht sich gegen einen
Führerschein ab 17 Jahre aus. Das ergab eine repräsentative
Emnid-Studie, die die Deutsche Renault AG veranlasst hat.
Emnid befragte 245 Frauen und 277 Männer zwischen 18 und 25
Jahren.
Davon möchten 70 Prozent vor dem 18. Geburtstag nicht in
Begleitung eines erwachsenen Führerscheininhabers am Steuer
sitzen. 85 Prozent der Fahranfänger betrachten ein absolutes
Alkoholverbot in den ersten drei Jahren nach
Führerscheinerwerb als probates Mittel, um Unfallzahlen zu
reduzieren. Als besonders wichtigen Bestandteil der
Fahrausbildung empfinden 77 Prozent der Befragten die Infos
über den Einfluss von Alkohol und Drogen, 92 Prozent die
Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining.
Zusätzlich fordern die Fahranfänger Bonus-Aktionen: 83 Prozent
befürworten, dass Versicherungen bei unfallfreiem Fahren
beispielsweise in der Probezeit Prämien gutschreiben. 61
Prozent plädieren für eine Punktegutschrift in Flensburg nach
absolviertem Sicherheitstraining.
(pn, 14.08.02)
Sicherer dank coolem Magazin
Das neue Jugendmagazin "move on" soll ab sofort dazu
beitragen, die Verkehrssicherheit bei jungen Berufsanfängern
zu erhöhen. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) und die
gewerblichen Berufsgenossenschaften (BG) haben das neue
Magazin für Berufsschüler im Alter von 16 bis 24 Jahren
konzipiert. Zwei Mal im Jahr soll "move on" deutschlandweit an
5.000 Berufsschulen kostenlos verteilt werden.
Inhaltlich spricht das junge Magazin Themen wie Sicherheit und
Mobilität an. Mit trendigem Design, nützlichen Tipps und
Tricks sowie Cartoons und Gewinnspielen sollen Jugendliche
unterhalten werden. Auch im Internet dreht sich bei "move-on"
alles ums Thema Verkehrssicherheit.
(pn, 02.08.02)
www.move-on.net
Zweite Phase: Entwurf in der Anhörung
Seinen Verordnungsentwurf über die "freiwillige Fortbildung
von Inhabern der Fahrerlaubnis auf Probe" hat das
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen in die
Anhörung gegeben. Die anderen Bundesministerien, die
Bundesländer und Verbände können bis Ende Januar 2002 dazu
Stellung nehmen. Nach Prüfung ihrer Stellungnahmen geht der
Entwurf in den Bundesrat. Die Verordnung ist als Modell
geplant und bis 2008 befristet.
Vorgesehen sind drei Gruppensitzungen als theoretischer Teil
und zwei praktische Teile, wobei Fahrlehrer mit einer
besonderen Seminarerlaubnis die Theorie und einen Teil der
fahrpraktischen Abschnitte übernehmen sollen.
(dif, 2.1.02)
Begleitetes Fahren
Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. nimmt mit
Interesse die Vorschläge einiger Bundesländer, eine
professionelle Fahrausbildung schon mit 17 Jahren zu
ermöglichen, zur Kenntnis. Das Bundesministerium für Verkehr,
Bau- und Wohnungswesen hat in diesem Zusammenhang angekündigt,
die Erfahrungen aus anderen Staaten unvoreingenommen im
Hinblick auf eine Übertragbarkeit auf deutsche Verhältnisse
auszuwerten und hierzu die Bundesanstalt für Straßenwesen
beauftragt. Erst wenn diese wissenschaftlichen Auswertungen
vorliegen, kann über das ob und wie einer "vorgezogenen
Fahrerlaubnis" überhaupt erst entschieden werden.
Die Idee, nach einer vorgezogenen professionellen
Fahrausbildung in der Fahrschule jungen Fahrern/innen erste
Erfahrungssammlung im Straßenverkehr unter Auflagen (z. B. in
Begleitung eines erfahrenen Erwachsenen) zu ermöglichen, kann
grundsätzlich dazu beitragen, die jüngste Initiative der
Bundesregierung zur Verbesserung der Unfallsituation junger
Fahranfänger (2. Ausbildungsphase) zu ergänzen.
Unter der Voraussetzung, dass die Phase des begleitenden
Fahrens nach Absolvieren der Fahrerlaubnisprüfung mit
ergänzenden pädagogischen Hilfestellungen durch die
Fahrschulen versehen wird, kann eine der Verkehrssicherheit
dienliche Fahrstilbildung bei den jungen Fahrern/innen
unterstützt werden. Wissenschaftliche Erkenntnisse bestätigen,
dass sich die jungen Fahrer/innen nach Erhalt der
Fahrerlaubnis in einer sehr sensiblen und sehr prägenden Phase
befinden, die durch Erfolge und Misserfolge im Straßenverkehr
beeinflusst werden. Ein pädagogisch untermauertes begleitendes
Fahren kann hier die jungen Fahrer/innen in ihrem Lernprozess
unterstützen.
Nach Abschluss der Phase des begleitenden Fahrens wird die
Erfahrungsbildung in einem weiteren, neuen Prozess verlaufen,
dem Prozess des Alleinefahrens. Die an dieser Stelle
ansetzende zweite Fahrausbildungsphase soll dabei ein
Hinterfragen von Handlungen und eine kritische Betrachtung des
eigenen Handelns ermöglichen, um dauerhaft sicheres Verhalten
zu erzeugen. Eine entsprechende Verordnung der Bundesregierung
befindet sich zurzeit in Abstimmung.
München, den 09. Januar 2002
Forscher suchen Grenzen der Autofahrer
Im Forschungszentrum Mensch-Maschine-Systeme an der TU Berlin
beschäftigen sich mehrere Wissenschaftler derzeit mit den
Grenzen der Belastbarkeit von Autofahrern. Sie untersuchen
dabei besonders die visuelle Wahrnehmung sowie die mentale
Beanspruchung und Ermüdung von Fahrern.
Unter Anderem möchten sie folgende Fragen beantworten: Welche
Objekte werden wie lange angesehen? Gibt es Unterschiede
zwischen erfahrenen Fahrern und Anfängern? Welche Fahrzeuge
unterstützen den Fahrer optimal?
(wf, 30.8.2001)
Auf Anfänger-Tempolimits im Ausland hinweisen
Damit Fahranfänger, die in Deutschland den Führerschein
erworben haben, bei Urlaubsfahrten keine böse Überraschung
erleben, sollten sie auf anfängerspezifische
Geschwindigkeitsbegrenzung in europäischen Nachbarländern
hingewiesen werden.
So dürfen in Frankreich Autofahrer, die ihren Führerschein
noch keine zwei Jahre besitzen, außerorts höchstens mit 80
km/h und auf Autobahnen höchstens mit 110 km/h unterwegs sein.
Wer in Portugal seinen Schein noch nicht länger als ein Jahr
besitzt, darf sowohl außerorts als auch auf Autobahnen
höchstens 90 km/h fahren. In den ersten beiden
Führerscheinjahren dürfen Anfänger in Russland, Weißrussland
und der Ukraine Tempo 70 nicht überschreiten.
(kitz, 11.7.01)
Fahranfänger missachten Stoßdämpfer
Fahranfänger sind am häufigsten mit defekten Stoßdämpfern
unterwegs. Das schließen der Zulieferer Sachs und Auto Bild
aus einer Untersuchung, bei der von 1.750 geprüften Fahrzeugen
14 Prozent defekte Stoßdämpfer aufwiesen. Die meisten davon
traten in fünf bis acht Jahre alten Autos auf, die zwischen
50.000 und 150.000 Kilometern gelaufen waren.
Um jungen Fahranfängern gute Stoßdämpfer schmackhaft zu
machen, hat Sachs ein Fahrwerksprogramm namens Performance
entwickelt. Es besteht aus in Rot gehaltenen Dämpfern und
einer Tieferlegung.
Fahranfänger wollen die zweiphasige Ausbildung
Prof. Dr. Bernhard Schlag, Professor für Verkehrspsychologie
an der TU Dresden, stellte in Leipzig eine Analyse zur
Akzeptanz von Verkehrssicherheitsmaßnahmen durch 18-24jährige
Autofahrer vor. Hier einige Daten:
Nahezu uneingeschränkt akzeptieren die jungen Leute eine
0,0-Promille-Regelung. Sehr hoch war die Zustimmung zu einem
Pkw-Sicherheitstraining. Im mittleren Bereich des
Einverständnisses bewegen sich der Einbau eines
Unfalldatenschreibers und die Bearbeitung aufgetretener
Probleme in einer zweiten Stufe der Fahrausbildung. Noch
toleriert wird die Kennzeichnung des Fahrzeuges mit einem L
und eine Leistungsbeschränkung.
Keine Gegenliebe finden Maßnahmen wie Probezeitverlängerung,
Strafmaßerhöhung, Begleitung durch erfahrene Kraftfahrer,
Nachtfahrverbot oder Mitnahmeverbot für Gleichaltrige.
Grundsätzlich für eine zweite Ausbildungsstufe sprachen sich
rund 68 Prozent der Befragten aus. 53 Prozent würden sie
freiwillig aufsuchen. Auf 90 Prozent stiege die Zahl der
Freiwilligen, wenn irgendwelche Anreize (zum Beispiel
Versicherungskostenminderung) geboten würden. 49 Prozent
würden ca. 50,-€ für den Zusatzkurs ausgeben und 22 Prozent
ca. 100,-€ und mehr.
(heinz, 15.05.01)
Jugendliche intensiver ausbilden
Nach dem Erwerb des Führerscheins sind jugendliche
Fahranfänger im Straßenverkehr häufig überfordert. Das wurde
auf einer zweitägigen Expertentagung zum Thema "Jugend und
Prävention" festgestellt, die vom Deutschen
Verkehrssicherheitsrat (DVR) und den gewerblichen
Berufsgenossenschaften in Köln durchgeführt wurde.
Die Diskussion ergab, dass die heutige Jugend für Sicherheit
und Vorbeugung durchaus erreichbar ist. Für künftige Konzepte
und Kampagnen gab es unter anderem die folgenden Vorschläge:
* Keine Verkürzung der heutigen Fahrausbildung, sondern ein
mehrphasiges Lernen. Intensiv auftretende Probleme und
Unsicherheiten sollten im Rahmen einer zweiten
Fahrausbildungsphase angegangen werden
* Beginn der Mobilitätserziehung schon in der Schule
* bei allen Anspracheformen dürfen Jugendliche nicht das
Gefühl haben, "etwas übergestülpt zu bekommen". Verbote und
Bevormundungen kommen nicht an. Die Jugendlichen wollen selbst
entscheiden, was sie wissen und annehmen wollen. Sie müssen an
den Präventionsangeboten mit ihrem Wissen und ihren
Erfahrungen wirklich beteiligt werden
* Auflösung des Widerspruchs zwischen eher oberflächlichen
Werbungs- und Medienaussagen einerseits ("tolle, sichere
Reifen") und sinnvoller Prävention andererseits (unmittelbare
Kommunikation über Erfahrungen, Gefühle und Ängste)
* höhere Effizienz der Präventionsarbeit durch Bündelung der
Angebote, neue Strukturen, gegenseitige Information sowie
intensivere Aus- und Fortbildung.
(DVR/sym, 3.4.01)
Unfallforscher fordert bessere Fahrausbildung
Junge Fahrer im Alter zwischen 18 und 20 Jahren haben nach wie
vor ein fünffach höheres Risiko bei Unfällen mit Todesfolge im
Vergleich zur Fahrergruppe ab 25 Jahren. Dieses traurige
Ergebnis überbrachte Prof. Dr.-Ing. Klaus Langwieder vom
Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) am 28. April
2001 auf der Mitgliederversammlung des Fahrlehrerverbandes
Baden-Württemberg in Freiburg.
Gründe dafür sind nicht nur, dass junge Fahrer ihr Fahrkönnen
allzu oft überschätzen, sondern auch, dass sie das Verhalten
des Pkw bei einer Vollbremsung oder bei ungünstiger Witterung
nicht richtig einschätzen können. Eine Studie ergab darüber
hinaus, dass ein Drittel aller Unfälle, die junge Fahrer
verursachen, mit einem Fahrzeug geschehen, das dem Fahrer
fremd ist.
Ein weiteres Problem besteht darin, dass die Fahrzeugführer
häufig mit voll besetzten Fahrzeugen unterwegs sind und das
dadurch veränderte Fahrverhalten nicht richtig einschätzen
können. Deshalb, so Langwieder, sei es unbedingt notwendig,
diese beiden Punkte während der Ausbildung zu üben:
Verschiedene Fahrzeuge sollten eingesetzt werden und
zusätzliche Schüler bei Überland- und Autobahnfahrten als
Fahrzeuginsassen mitgenommen werden.
Schon in der Ausbildung müsse auch ein weiteres Problemfeld
behandelt werden: Junge Fahrer bremsen in Notsituationen viel
zu zögerlich. Außerdem sollte die Ausbildung von Fahranfängern
noch deutlicher die Gefahren von Alkohol- und Drogengenuss
hervorheben.
(AK, 30.4.01)
Verkehrstote 2001: Fahranfänger vorn
Junge Erwachsene im Alter von 18 bis unter 25 Jahren sind noch
immer die zentrale Risikogruppe im Straßenverkehr. Obwohl im
Jahr 2001 sieben Prozent weniger junge Erwachsene im Vergleich
zum Vorjahr getötet wurden, gehörte beinahe ein Viertel
(1.606) aller Getöteten zu dieser Altersgruppe. Dies
berichtete der Abteilungspräsident des Statistischen
Bundesamtes (Destatis), Dr. Werner Nowak, bei einer
Pressekonferenz. Insgesamt sind auf Deutschlands Straßen im
Jahr 2001 6.962 Menschen getötet worden, das waren sieben
Prozent weniger als im Vorjahr und die wenigsten Verkehrstoten
seit Einführung der Statistik im Jahr 1953.
Nach vorläufigen Ergebnissen von Destatis ereigneten sich auf
den Autobahnen zwar zwei Prozent mehr Unfälle mit
Personenschaden als im Vorjahr, es wurden dabei aber 15
Prozent weniger Verkehrsteilnehmer getötet. Innerorts und
außerorts ohne Autobahnen wurden 2001 sowohl weniger Unfälle
mit Personenschaden (- zwei Prozent) als auch weniger
Verkehrstote (- sechs Prozent) registriert.
Nur bei den Benutzern von Motorrädern kamen 2001 zwei Prozent
mehr Personen als im Vorjahr ums Leben. Lkw-Benutzer hingegen
wurden 18 Prozent, Fußgänger zehn Prozent, Pkw-Insassen neun
Prozent und Fahrradbenutzer drei Prozent weniger als im Jahr
2000 getötet.
2001 kamen 228 Kinder im Straßenverkehr ums Leben (- fünf
Prozent). Dies waren die wenigsten getöteten Kinder seit dem
Bestehen der Statistik 1953. Die Zahl der getöteten Senioren
von 65 Jahren oder älter sank um zwei Prozent auf 1.284.
Während es mit insgesamt 2,36 Millionen 0,5 Prozent mehr
Unfälle als im Jahr 2000 gab, ereigneten sich sechs Prozent
weniger Alkoholunfälle (insgesamt 64.300). Dabei wurden 899
Verkehrsteilnehmer getötet (- zwölf Prozent), 10.400
schwer verletzt (- acht Prozent) und 23.100 leicht verletzt (-
fünf Prozent).
sym, 10.04.02)
Kostenlose Broschüre für Fahranfänger
Eine Gratis-Broschüre für junge Fahranfänger hat die Dea
Mediathek der Deutschen Verkehrswacht herausgegeben. In dem
Heftchen geht es unter anderem um Themen wie Geschwindigkeit
und Rücksicht sowie richtiges Verhalten bei Panne oder Unfall.
(sym, 13.11.00)
Dea Mediathek der Deutschen Verkehrswacht
Am Pannacker 2
53340 Meckenheim bei Bonn
Fax: 0 22 25 / 8 84 82
E-Mail: info@mediathek.org
50 Prozent fallen beim "Idiotentest" durch
Mehr Wiederholungstäter mit Alkohol im Straßenverkehr
unterwegs Bonn (AP. Fast die Hälfte aller Autofahrer, die
wegen Alkohol am Steuer zur Medizinisch-Psychologischen
Untersuchung (MPU) beim TÜV bestellt werden, fällt durch. Wie
in den Vorjahren hätten sich auch 1997 rund 48 Prozent der
Alkoholfahrer bei der Untersuchung, im Volksmund "Idiotentest"
genannt, als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs
erwiesen, sagte der TÜV-Psychologe Hans Utzelmann am Mittwoch
in Bonn. Allerdings sei die Zahl der Fahrer, die erstmals mit
einem hohen Blutalkoholpegel erwischt wurden, zurückgegangen.
Dagegen nahm die Zahl derjenigen zu, die wiederholt betrunken
am Steuer saßen.
Saisonkennzeichen
Bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen ist in der Ruhephase
Vorsicht geboten. Das Parken am Straßenrand, öffentlich
zugänglichen Parkplätzen oder Parkgaragen ist ab dem 01.
Oktober tabu. Wenn Sie nicht über eine eigene Garage verfügen
oder wenigstens über einen Platz auf Privatgrund, der nicht
der Allgemeinheit zugänglich ist, ist das Saisonkennzeichen
für Sie keine Alternative. Die Bestimmungen, dass Ihr Fahrzeug
nicht als "stillgelegt" gilt, bedeutet nur, dass Sie es ohne
Formalitäten zum eingetragenen Termin wieder in Betrieb nehmen
dürfen. In der übrigen Zeit ist es ja auch nicht versichert.
Und mit einem nicht versicherten Fahrzeug auf einer
öffentlichen Verkehrsfläche handeln Sie sich in jedem Fall
eine Strafanzeige ein.
Was bedeutet Euro 2 und E2?
Im Fahrzeugschein steht >schadstoffarm E2<. Die
Schlüsselnummer ist aber 14 und nicht 25, 26 oder 27 wie sie
für Euro 2 vorgesehen ist. Was stimmt nun? Beides, denn
>schadstoffarm E2< ist nicht gleichbedeutend mit Euro 2. Die
Fahrzeuge mit dem Zusatz >schadstoffarm E2< halten nur die
Grenzwerte von Euro 1 ein, die lascher sind als die von Euro
2. Wer also den Zusatz E2 im Fahrzeugschein hat, zahlt ab Juli
weiter den bisherigen Steuersatz von ca. 7,00 € pro
angefangene 100 ccm für Benziner und ca. 19,00 € für
Dieselfahrzeuge. Steuerermäßigung erhalten nur
Euro-2-Fahrzeuge. Entscheidend ist immer die Schlüsselnummer,
also die fünfte und sechste Zahl im ersten Feld der Zeile 1
auf dem Fahrzeugschein. Bei älteren Fahrzeugpapieren stehen
diese beiden Ziffern in der zweiten Zeile. Inzwischen gibt es
über 40 Schlüsselnummern.
Sehstörungen als Unfallursache
Neue Studie belegt Zusammenhang zwischen schlechtem Sehen und
Unfallhäufigkeit. Schlechtes Sehen ist zweifelsfrei weit
häufiger ein Grund für Verkehrsunfälle als viele meinen. Zu
diesem Ergebnis kommt Professor Bernhard Lachenmayr in der
Studie "Sehstörungen als Unfallursache", die er für die
Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) kürzlich abschloss. Zu
einem hohen Prozentsatz überschätzen verunglückte Autofahrer
ihr eigenes Sehvermögen, stellten die Wissenschaftler
zusätzlich fest. Sie unterstreichen die Bedeutung regelmäßiger
Prüfungen des Sehvermögens - gerade im hohen Alter - zur
Unfallverhütung und zur sicheren
Junge Autofahrer leben am gefährlichsten
Autofahrer zwischen 18 und 24 Jahren sind überproportional an
Unfällen beteiligt. Sie verursachen nach einem Bericht der
Zeitschrift "Auto/Straßenverkehr" dreimal so häufig Unfälle
wie es ihrem Anteil an den Autofahrern insgesamt entsprechen
würde. Bei Verkehrsunfällen ohne Fremdbeteiligung beträgt ihr
Anteil sogar 59 Prozent. 1995 starben in Deutschland 2 159
Menschen dieser Altersgruppe bei Verkehrsunfällen. Als Ursache
macht eine Studie das Leugnen von Risiko in allen
Lebensbereichen aus. Hinzu kommen mangelnde Erfahrung, Übermut
und Imponiergehabe. Besonders hoch ist das Unfallrisiko, wenn
ein männlicher Autofahrer einen Geschlechtsgenossen als
Beifahrer hat, es sinkt, wenn eine Frau daneben sitzt.
Trotzdem stieg die Zahl der getöteten jungen Frauen in nur
einem Jahr um 19 Prozent; die meisten starben auf dem
Beifahrersitz. Die hohe Unfallquote dieser Altersgruppe ist
nach den Recherchen von "Auto/Straßenverkehr" jedoch
keineswegs nur ein deutsches Problem. Die EU-Kommission
ermittelte, dass jährlich zwei Millionen junge Menschen in
Europa den Führerschein machen. 2 000 von ihnen kommen im
ersten Jahr ihrer Fahrpraxis ums Leben.
BMW hat jetzt eine Motorradbörse
Gebrauchte Motorräder aus alle Herren Bundesländer kann man
seit kurzem zentral bei BMW sichten. Unter der Rufnummer
0180/520 21 20 erfährt der Kunde, wo er das Wunschmodell
"seiner" Marke bekommen kann, wie viel es gelaufen und in
welcher Farbe es lackiert ist. Das Angebot kann man sich auch
per Brief oder Fax zuschicken lassen. Gespeist wird die Börse
von den BMW-Motorradhändlern.
Neon-Bremsleuchte als Nachrüstsatz erhältlich
Die Hella KG, Lippstadt, bringt eine Neon-Bremsleuchte zum
Nachrüsten auf den Markt. Besonderheit gegenüber herkömmlichen
Bremsleuchten: Die Hella-Röhre verfügt über eine um 0,2
Sekunden schnelle Einschaltgeschwindigkeit als eine Glühlampe.
Bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h verkürzt sich damit
laut Hersteller der Anhalteweg um weitere fünf Meter. Außerdem
haben Neonröhren im Vergleich zu herkömmlichen Glühlampen
einen um 33 Prozent geringeren Stromverbrauch.
Die neue, universale Neon-Bremsleuchte ist für alle
Fahrzeugtypen geeignet. Sie ist stufenlos einstellbar und
lässt sich in jeder gewünschten Position fixieren. Die Leuchte
ist etwa 45 Zentimeter lang und 2,5 Zentimeter hoch. Mit dem
fest verbundenen elektronischen Vorschaltgerät hat sie eine
Bautiefe von neun Zentimeter. Die neue
Neon-Sicherheits-Bremsleuchte ist ECE-typgeprüft und im
Kfz-Teilefachhandel erhältlich.
Zum Lieferumfang des Nachrüstsatzes gehören ein Kabelsatz
sowie die bebilderte Montageanleitung.
Gefahr auf Autobahnen überschätzt!
Während das tödliche Unfallrisiko auf Autobahnen überschätzt
wird, werden die Bundes- und Landstraßen hierzulande als zu
sicher bewertet. Das ergab eine Umfrage des Deutschen
Verkehrssicherheitsrates. Nur zehn Prozent der tödlichen
Autounfälle ereignen sich auf Autobahnen. Auf Außerortsstraßen
starben dagegen 64 Prozent aller Getöteten. Jeder sechste in
Deutschland Getötete kam im vergangenen Jahr in Bayern ums
Leben, davon 70 Prozent auf Außerortsstraßen und 11 Prozent
auf Autobahnen.
Kraftfahrtversicherer bezahlen mehr!
Höhere Entschädigungen für den Nutzungsausfall zahlen die
Kraftfahrtversicherer, wenn nach einem Unfall vom
Schadensersatzberechtigten kein Mietwagen in Anspruch genommen
wurde. Die Sätze des dann fällig werdenden "Tagegeldes" sind
im Einzelfall um bis zu 30 Prozent gestiegen. So gibt es jetzt
für einen VW Golf mit 55 KW ca.32, 50 € statt ca. 26,50 €
Mark, für einen BMW 315 Compact ca. 41,00 € statt ca.36,00 €.
Bei einigen Modellen bleibt das Tagegeld auch fast unverändert
oder wurde sogar leicht gesenkt. Beim Mietwagen muss der
Geschädigte wegen ersparter Eigenkosten meist zehn bis 15
Prozent selbst zuzahlen.
Bedenklich niedrige Gurtquoten!!
Die Deutsche Verkehrswacht (DVW) fordert Eltern auf, ihre
Kinder mit den vorgeschriebenen Kinderrückhaltesystemen zu
sichern. Bei einem Aufprall mit nur 30 km/h fliegt es mit
einer Wucht von 400 Kilogramm in Richtung Windschutzscheibe.
Für jede Altersgruppe und Größe gibt es passende
Rückhaltesysteme. Seit einem Jahr gibt es die EU-weite Norm
0+, die auch größeren Kindern (bis 13 statt 9 Kilogramm)
erlaubt, gegen die Fahrtrichtung zu sitzen. Dadurch sie ein
besserer Schutz gewährleistet. Defizite zeigt die Handhabung:
Entweder ist der Gurt zu locker oder das Kind zu groß
beziehungsweise zu klein.
Auspuff ohne Kennzeichnung!
Eine Vorschrift zur Kennzeichnung der Auspuffanlagen neu in
den Verkehr kommender Motorräder nimmt die Bundesrepublik
zurück. Erlassen worden war die Vorschrift mit der Umsetzung
der EU-Richtlinie 89/235/EWG. Mit der 19. Verordnung zur
Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung war diese
EU-Vorschrift in nationales Recht übernommen worden. Geändert
wurde diese Regelung jetzt mit der Zweiten Verordnung zur
Änderung der 47. Ausnahmeverordnung zur StVZO.
Die Vorschrift zur Kennzeichnung der
Nichtoriginal-Austauschdämpfer mit dem Herstellerzeichen sowie
dem vollständigen Genehmigungszeichen bleibt davon unberührt.
Autofahrer werden abkassiert!
Nach neuesten, erstmals für das wiedervereinigte Deutschland
vorgelegten Berechnungen der Deutschen Straßenliga (DSL) und
des Bundesverbandes des Deutschen Güterfernverkehrs (BDF)
haben Bund, Länder und Gemeinden 1994 knapp 74 Milliarden Mark
aus Mineralölsteuern und -zoll, Kfz-Steuern sowie
Anliegerbeiträgen eingenommen. Im gleichen Zeitraum gaben sie
für den Straßenverkehr jedoch nur 32,8 Milliarden Mark aus.
Danach zahlt der Autofahrer 41,2 Milliarden Mark für die Bahn
und den allgemeinen Staatshaushalt. "Wer behauptet, der
Autofahrer zahle nicht genug, kennt angesichts eines
Wegekostendeckungsgrades von 225,9 Prozent die Fakten nicht"
teilt die Deutsche Straßenliga e. V. in Bonn mit.
Überdurchschnittlicher Rückgang von Verkehrstoten
Nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes
wurden 1996 8.755 Personen im Straßenverkehr getötet. Die Zahl
der Verletzten nahm 1996 gegenüber dem Vorjahr um 3,6 Prozent
auf 493.565 ab. Ebenfalls zurückgegangen ist die Zahl der
Unfälle mit Personenschaden und die Zahl der schwerwiegenden
Unfälle mit Sachschaden. Angestiegen ist die Zahl der
insgesamt von der Polizei erfassten Unfälle, und zwar auf 2,27
Millionen.
Starke Rückgänge bei den Getötetenzahlen wurden 1996 neben
Nordrhein-Westfalen (- 16 Prozent) und Rheinland-Pfalz (- 14
Prozent) vor allem in Brandenburg (- 14 Prozent),
Mecklenburg-Vorpommern (- 14 Prozent) und Sachsen-Anhalt (- 12
Prozent) ermittelt. Gemessen an den Einwohnerzahlen lag der
Bundesdurchschnitt 1996 bei 107 Getöteten je eine Million
Einwohner; über diesem Durchschnitt lagen Brandenburg (258)
und Mecklenburg (237).
Provokation fördert Aggression!
Die Nerven liegen blank! Über mehrere Kilometer blockiert die
"Schlafmütze" nun schon bei knapp 90 km/h die linke der beiden
Autobahnspuren und verstößt somit gegen das Rechtsfahrgebot.
Auf der rechten Fahrspur ist gähnende Leere. Der Wunsch des
nachfolgenden Fahrzeugführers zu überholen - angezeigt durch
den Blinker links - kann den anscheinend still vor sich hin
träumenden Vordermann nicht wecken. Oder es handelt sich um
den typischen Oberlehrer, der meint, 90 km/h seien schließlich
genug.
Der Hintermann darf in einer solchen Situation auf keinen Fall
die Geduld verlieren und die Vorschrift, nur links zu
überholen (§ 5 Abs. 1 StVO) missachten.
Das könnte der Blockierer als Provokation empfinden und
seinerseits mit gesteigerter Aggression antworten.
Zehn Jahre Führerschein auf Probe!
Der Führerschein auf Probe hat sich bewährt. Diese Bilanz
zieht der Bundesminister für Verkehr, Matthias Wissmann,
anlässlich des zehnjährigen Bestehens dieser Regelung. Vor
zehn Jahren, am 01. November 1986, wurde in Deutschland die
Fahrerlaubnis auf Probe eingeführt und ein zentrales Register
der Fahranfänger beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) eingerichtet.
Mitte 1996 waren beim KBA 1,79 Millionen Personen in der
Probezeit gemeldet, darunter 51,3 Prozent Frauen. Überwiegend
wird die Probezeit mit einer Fahrerlaubnis der Klasse 3
angetreten (87,3 Prozent), ferner mit den Klassen 1a oder 1b
(10,4 Prozent). Kombinationen daraus oder mit anderen Klassen
spielen eine sehr geringe Rolle (2,3 Prozent).
90 Prozent der großen Fahranfängergruppe mit
Klasse-3-Führerschein sind jünger als 25 Jahre und somit zu
den jungen Erwachsenen zu zählen. Zwei Drittel erwerben den
Klasse-3-Führerschein schon mit 18 Jahren, die Mehrzahl davon
sogar innerhalb von drei Monaten nach Erlangen der
Volljährigkeit. Insgesamt erwerben pro Jahr knapp eine
Millionen Personen eine Fahrerlaubnis.
Autofahrer werden rücksichtsloser!
Rücksichtslosigkeit ist neben Alkohol am Steuer der häufigste
Grund für den Führerscheinentzug. Aus diesem Grunde mussten
sich im Jahr 1995 17.607 Autofahrer wegen ihres hohen
Punktestandes auf Anordnung der Straßenverkehrsbehörde einer
medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen,
berichtet der TÜV. Im Vergleich zum Jahr 1994 erhöhte sich die
Zahl der wiederholt auffällig gewordenen Drängler, Raser und
Rotlichtsünder um 10,5 Prozent (15.940). Besonders auf den
Autobahnen werde immer aggressiver gefahren.
Skater auf die Straße?
Man sollte bestimmte Radwege für Skater öffnen, fordert die
Deutsche Verkehrswacht (DVW). Voraussetzung sei jedoch, dass
die "geöffneten" Radwege breit genug sind und deutlich von der
Straße getrennt verlaufen. Bei entsprechender baulicher
Gestaltung könnten sogar bestimmte Straßen für Skater
freigegeben werden. Als Beispiel nennt die DVW Straßen in
verkehrsberuhigten Zonen.
Hintergrund: Der Bremsweg bei Skatern ist deutlich länger als
der von Fahrrädern und Autos, teilt die DVW mit. So betrage
der Unterschied zwischen Rad und Rollen bei 10 km/h 0,3 Meter;
bei 14 km/h steige der Unterschied bereits auf 1,2 Meter an,
bei 2 0 km/h sogar auf 1,5 Meter. Hinzu kommt, dass Skater
mehr Platz als Fußgänger und Räder benötigen. So beanspruchen
85 Prozent der Inline-Skater eine Bewegungsbreite von rund 1,3
Meter.
Derzeit müssen die rund vier Millionen Skater die gleichen
Verkehrsflächen benutzen wie Fußgänger.
Brüssel wird nicht Flensburg!
In der Europäischen Union wird es keinen einheitlichen
Punkteführerschein nach deutschem Vorbild geben. Das hat die
Sprecherin von EU-Verkehrskommissar Neil Kinnock klargestellt.
Kinnock halte nichts von einem EU-Punkteführerschein -
jedenfalls solange nicht, bis sich die Mitgliedsländer zu
einem einheitlichen Bußgeldkatalog durchgerungen hätten, sagte
die Sprecherin. Davon sei man allerdings noch meilenweit
entfernt. Hinzu kämen die derzeit noch unterschiedlichen
Straßenverkehrsordnungen in den EU-Staaten.
Kennzeichen pro Saison !
Am 01. März 1997 ist die 23. Verordnung zur Änderung
straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten. In
dieser Verordnung geht es vorrangig um die Einführung eines so
genannten Saisonkennzeichens für Kraftfahrzeuge.
Aber auch eine klarstellende Regelung bei Fahrten mit
ungestempelten Kennzeichen wird neben einigen anderen
Einzelheiten in den Änderungsvorschriften enthalten sein, die
am 27. September 1996 den Bundesrat passiert hat.
Straßenverkehrsgefährdung durch grob verkehrswidrige(s) und
rücksichtslose(s)
Vorfahrtmissachtung, Fehlverhalten beim Überholen,
Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen, zu schnelles Fahren unter
anderem an unübersichtlichen Stellen, Missachtung des
Rechtsfahrgebots, Wenden, Fahren entgegen der Fahrtrichtung
oder versuchtes Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der
Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Fahren entgegen der
Fahrtrichtung auf Autobahnen oder Kraftstraßen,
Nichtkenntlichmachung haltender oder liegen gebliebener
Fahrzeuge 7 Punkte
Vielen Autofahrern ist nicht bekannt, welche besonderen
Vorschriften sich hinter dem Schild "Kraftfahrstraße"
verbergen. Die Bestimmungen:
* Kraftfahrstraßen dürfen nur mit Fahrzeugen, die
bauartbedingt mehr als 60 km/h fahren dürfen und können,
benutzt werden. Fahrräder, Mopeds, Traktoren und ähnliche
Fahrzeuge sind ausgeschlossen.
Fußgängern ist das Betreten, also auch das Überqueren, nur an
Kreuzungen, Einmündungen oder speziell dafür vorgesehenen
Stellen erlaubt.
Wenden, Rückwärtsfahren und auch Halten, eine freiwillige
Angelegenheit, - auch auf dem Seitenstreifen - ist strikt
verboten. Auch das Umgehen des Verbotes durch das Wenden über
einen Parkplatz ist untersagt.
Bei der erlaubten Höchstgeschwindigkeit sind Kraftfahrstraßen
außerorts Autobahnen gleichgesetzt, wenn sie so ausgebaut
sind. Die Richtungsfahrbahnen müssen zum Beispiel durch
Grünstreifen oder Leitplanken getrennt sein.
Ohne einschränkende Tempobeschilderung gilt auf
autobahnähnlich ausgebauten Kraftfahrstraßen wie auf
Autobahnen Richtgeschwindigkeit 130 km/h.
Zu erkennen sind Kraftfahrstraßen an einem blauen rechteckigen
Schild mit einem weißen Symbol eines PKW. Diese Straßen enden,
wenn am Straßenrand das gleiche Schild mit einem schrägen
roten Balken steht.
2,8 t sind erhöht auf 3,5 t - Kurzfristige Angleichung an
Europa
Ganz kurzfristig und mehr oder weniger über Nacht hat man
Gesetze geändert.
Die alte Gewichtsklasse 2,8 t zulässiges Gesamtgewicht wurde
heraufgesetzt auf 3,5 t. Es betrifft folgende Paragraphen der
Straßenverkehrsordnung:
§ 3 Abs. 3 Nr 2 a, b, c: * für Kfz mit zGG über 3,5 t bis 7,5
t = 80 km/h
* für Lkw mit zGG bis 3,5 t mit Hänger = 80 km/h
* für Lkw mit zGG über 3,5 t mit Hänger = 60 km/h
* für Pkw sowie andere kfz mit zGG bis 3,5 t = 100 km/h
§ 4 Abs. 3 Mindestabstand = 50 m für Lkw über 3,5 t zGG und
KOM auf der Autobahn bei Geschwindigkeiten über 50 km/h
§ 7 freie Fahrstreifenwahl innerhalb geschlossener Ortschaft
für Kfz bis 3,5 t zGG bei mehreren markierten Fahrstreifen für
eine Richtung
§ 17 Abs. 4 Haltende Fahrzeuge auf der Fahrbahn: Beleuchtung
oder Kenntlichmachung durch andere lichttechnische
Entrichtungen innerhalb geschlossener Ortschaft immer
erforderlich bei Fahrzeugen (außer Pkw) von mehr als 3,5 t zGG
und bei Anhängern
§ 18 Abs. 5 Geschwindigkeit auf der Autobahn: Kfz über 3,5 t
zGG = 80 km/h
§ 39 Abs. 3 Sinnbild des Lkw: Kraftfahrzeuge über 3,5 t zGG
einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen
Pkw und KOM
§ 41 Zeichen 253: Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t zGG
einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen
Pkw und KOM
§ 41 Zeichen 273: Verbot des Fahrens ohne einen
Mindestabstand. Es verbietet dem Führer eines Kraftfahrzeuges
über 3,5 t zGG oder einer Zugmaschine, mit Ausnahme von Pkw
und KOM den angegebenen Mindestabstand zu einem
vorausfahrenden Kraftfahrzeug gleicher Art zu unterschreiten.
§ 41 Zeichen 277 = ÜBERHOLVERBOT verbietet Führern von
Kraftfahrzeugen mit einem zGG über 3,5 t einschließlich ihrer
Anhänger und von Zugmaschinen, ausgenommen Pkw und KOM,
mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen zu
überholen.
§ 42 Zusatzzeichen Zeichen 388 mit dem Sinnbild eines Lkw
warnt Führern von Fahrzeugen mit einem zGG über 3,5 t und
Zugmaschinen davor, den für diese nicht ausreichend
befestigten Seitenstreifen zu benutzen.
Neue Richtzeichen Verkehrsfunk, auf der Autobahn, werden nicht
mehr aufgestellt und die alten werden bis zum 31.12.2002
entfernt.
Die Autobahnrichtgeschwindigkeit gilt jetzt für Kraftfahrzeuge
bis 3,5 t zGG.
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