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MPU ADE ! EU Führerschein wird anerkannt.

Gottseidank gibt es endlich ein Urtei vom EUGH , das lautet :

Das EuGH hat sich mit zwei Fragestellungen befasst:
Darf die Anerkennung eines im Ausland erworbenen EU-Führerscheins in Deutschland verweigert werden, wenn der Inhaber zum Zeitpunkt des Erwerbs keinen Wohnsitz im Ausstellerstaat hatte?
Darf die Bundesrepublik für das Bundesgebiet den Gebrauch eines im Ausland erworbenen EU-Führerscheins untersagen, wenn dem Inhaber vorher eine deutsche Fahrerlaubnis entzogen wurde und etwaige Eignungszweifel bestehen?
Der EuGH hat in seinem gestrigen Urteil beide Ausgangsfragen verneint!

Urteil:
Im Ausland erworbene EU-Führerscheine sind grundsätzlich anzuerkennen, auch wenn der Inhaber zum Zeitpunkt des Erwerbs keinen Wohnsitz im Ausstellerstaat inne hatte.
Im Ausland nach Ablauf der "Sperrfrist" *) erworbene EU-Führerscheine sind grundsätzlich anzuerkennen, auch wenn dem Inhaber die nationale Fahrerlaubnis vordem entzogen oder versagt wurde.

Begleitetes Fahren ab 17 wird möglich In zahlreichen Bundesländern wird man schon bald im Rahmen eines Modellprojekts den Führerschein mit 17 Jahren machen können. Fahren wird allerdings vor dem 18. Geburtstag nur mit einem speziell dafür geschulten Begleiter möglich sein. Andere Bundesländer mit Ausnahme von Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein setzen auf die zweistufige Fahrausbildung. Hier können ab dem 1. 1. 2004 Fahranfängern, die schon einen Führerschein besitzen, bei freiwilliger Absolvierung einer zweiten Ausbildungsstufe mit der Teilnahme an aktiven Trainings, ihre Probezeit halbieren. Beide Maßnahmen haben das Ziel, die hohen Unfallzahlen junger Fahranfänger zu senken.
(ADAC)

DVR-Seiten informieren über Zweite Phase
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) hat unter zwei Internet-Adressen Informationen zur so genannten Zweiten Phase der Fahrausbildung hinterlegt. Fahranfänger können sich dort anhand eines herunterladbaren pdf-Dokumentes über das freiwillige Fortbildungsseminar informieren. Außerdem können die jungen Leute nicht nur Antworten auf häufig gestellte Fragen anschauen, sondern auch selbst per E-Mail neue Fragen stellen.
(dif, 21.10.03)

Führerschein ab 17 findet keine Mehrheit bei den Autofahrern
Der Dekra hat zum Thema "Begleitetes Fahren ab 17" Autofahrer aus dem ganzen Bundesgebiet befragt. 1.224 Personen haben einen gültigen vollständigen Fragebogen abgegeben.

Knapp mehr als die Hälfte waren gegen das Begleitete Fahren, junge Leute konnten dem noch weniger abgewinnen als ältere. Bei den 18 bis 25-Jährigen waren nur 43 Prozent dafür und bei den 26 bis 35-Jährigen nur 43,5 Prozent.

Deutlich mehr Zustimmung findet die Zweite Ausbildungsphase. 82,5 Prozent der Befragten hielten es für besser, wenn Fahranfänger an einer Zweiten Ausbildungsphase mit Erfahrungsaustausch, Übungsfahrt und Fahrsicherheitstraining teilnehmen würden.
(sym, 23.09.03)

"Zweite Phase" liegt jetzt im Bundesrat
Die Verordnung, die Modellversuche für die "Zweite Phase der Fahrausbildung" ermöglicht, wurde am 19. März 2003 dem Bundesrat zugeleitet. Die vorgesehene freiwillige Fortbildung, wird von Fahrlehrern durchgeführt, die Seminarleiter sind. Die praktischen Sicherheitsübungen für Fahranfänger dürfen nur von speziell ausgebildeten Moderatoren durchgeführt werden, die einem Qualitätssicherungssystem unterliegen.

Die Verordnung ist bis Ende 2009 befristet und stellt den Bundesländern frei, ob sie einen entsprechenden Modellversuch starten. Kursteilnehmern muss die Probezeit aber in allen Bundesländern um ein Jahr verkürzt werden.

Dr. Manfred Stolpe, Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, forderte die Versicherer dazu auf, einen Beitrag zur Absenkung der hohen Unfallquote von Fahranfängern zu leisten - beispielsweise durch Beitragsrabatte für Teilnehmer an den freiwilligen Nachschulungskursen.

Das Ministerium hat der lang erwarteten Verordnung einen langen Namen gegeben. Sie heißt "Verordnung über die freiwillige Fortbildung von Inhabern der Fahrerlaubnis auf Probe". Abkürzen darf man diese lange Bezeichnung als "Fahranfängerfortbildungsverordnung" oder "FreiwFortbV":
(dif, 19.03.03)

Verkehrsgerichtstag ist für Führerschein ab 17
Der Verkehrsgerichtstag 2003 in Goslar ist mit einem Beschluss für den Führerschein mit 17 Jahren in Verbindung mit dem begleiteten Fahren zu Ende gegangen. Die Arbeitsgruppe "Unfallrisiko Fahranfänger" tritt dafür ein, das begleitete Fahren ab 17 Jahren als Modellversuch zu ermöglichen. In den zehn Punkten des Beschlusses spricht sich die Arbeitsgruppe außerdem dafür aus, die Anforderungen an den Begleiter zu präzisieren.

Abschließend erneuerte das Forum die Forderung eines früheren Verkehrsgerichtstages, für Fahranfänger eine Null-Promille-Grenze einzuführen.
(kitz/dif, 31.01.03)

Verlängerung der Probezeit ist rechtmäßig
Die Regelungen, wonach Fahranfänger wegen erheblicher Verkehrsverstöße zu einer Nachschulung verpflichtet werden können, mit der sich deren Probezeit verlängert, sind rechtlich nicht zu beanstanden. Dies geht aus einem Urteil hervor, auf das die Verkehrsanwälte im Deutschen Anwaltverein hinweisen.

Nachdem eine junge Führerscheininhaberin der Polizei aufgefallen war, als sie mit ihrem Fahrzeug 130 km/h statt der zugelassenen 100 km/h fuhr, wurde gegen sie eine Nachschulung angeordnet und ihre zweijährige Probezeit um weitere zwei Jahre verlängert. Dagegen wandte sich die junge Frau mit dem Argument, die Sanktion stünde in keinem Verhältnis zur Geringfügigkeit der bei ihr vorliegenden Übertretung.

Dem wollten die Richter nicht folgen. Das Gericht stellte fest, dass jeder Fahranfänger sich in den ersten zwei Jahren nach Führerscheinerwerb besonders bewähren müsse. Wer in dieser Zeit durch einen schweren Verkehrsverstoß auffalle, zeige damit, dass es an der nötigen Reife fehle. Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 30 km/h falle erheblich ins Gewicht, zumal nicht angepasste Geschwindigkeiten häufig Unfallursache seien.

Zwar würden Fahranfänger, für die die besondere Probezeit gelte, und sonstige Führerscheininhaber ungleich behandelt. Dies sei aber gerechtfertigt, weil Anfänger nach der Verkehrsunfallstatistik drei- bis viermal so häufig an Verkehrsunfällen beteiligt sind wie ältere Fahrer. (sym, 02.01.03)

OVG Rheinland-Pfalz Aktenzeichen 11244/01.OVG

DVR: Neue Homepage über Aufbauseminare
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) hat eine neue Internet-Adresse eingerichtet, unter der man sich detailliert über Aufbauseminare informieren kann. Weil darin das Punktesystem, die Anordnung von Aufbauseminaren und deren genauer Ablauf prima erklärt werden.

Eine Studie informiert über die Jugend-Kultur von heute, die zweite über jugendliche Diskothekenbesucher und die dritte über den Einsatz des Fahrdatenspeichers in einem Forschungsprojekt mit Fahranfängern.
(dif, 26.08.02)

Führerscheinneulinge gegen Führerschein ab 17
Der Großteil der jungen Fahranfänger spricht sich gegen einen Führerschein ab 17 Jahre aus. Das ergab eine repräsentative Emnid-Studie, die die Deutsche Renault AG veranlasst hat. Emnid befragte 245 Frauen und 277 Männer zwischen 18 und 25 Jahren.

Davon möchten 70 Prozent vor dem 18. Geburtstag nicht in Begleitung eines erwachsenen Führerscheininhabers am Steuer sitzen. 85 Prozent der Fahranfänger betrachten ein absolutes Alkoholverbot in den ersten drei Jahren nach Führerscheinerwerb als probates Mittel, um Unfallzahlen zu reduzieren. Als besonders wichtigen Bestandteil der Fahrausbildung empfinden 77 Prozent der Befragten die Infos über den Einfluss von Alkohol und Drogen, 92 Prozent die Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining.

Zusätzlich fordern die Fahranfänger Bonus-Aktionen: 83 Prozent befürworten, dass Versicherungen bei unfallfreiem Fahren beispielsweise in der Probezeit Prämien gutschreiben. 61 Prozent plädieren für eine Punktegutschrift in Flensburg nach absolviertem Sicherheitstraining.
(pn, 14.08.02)

Sicherer dank coolem Magazin
Das neue Jugendmagazin "move on" soll ab sofort dazu beitragen, die Verkehrssicherheit bei jungen Berufsanfängern zu erhöhen. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) und die gewerblichen Berufsgenossenschaften (BG) haben das neue Magazin für Berufsschüler im Alter von 16 bis 24 Jahren konzipiert. Zwei Mal im Jahr soll "move on" deutschlandweit an 5.000 Berufsschulen kostenlos verteilt werden.
Inhaltlich spricht das junge Magazin Themen wie Sicherheit und Mobilität an. Mit trendigem Design, nützlichen Tipps und Tricks sowie Cartoons und Gewinnspielen sollen Jugendliche unterhalten werden. Auch im Internet dreht sich bei "move-on" alles ums Thema Verkehrssicherheit.
(pn, 02.08.02)

www.move-on.net

Zweite Phase: Entwurf in der Anhörung
Seinen Verordnungsentwurf über die "freiwillige Fortbildung von Inhabern der Fahrerlaubnis auf Probe" hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen in die Anhörung gegeben. Die anderen Bundesministerien, die Bundesländer und Verbände können bis Ende Januar 2002 dazu Stellung nehmen. Nach Prüfung ihrer Stellungnahmen geht der Entwurf in den Bundesrat. Die Verordnung ist als Modell geplant und bis 2008 befristet.

Vorgesehen sind drei Gruppensitzungen als theoretischer Teil und zwei praktische Teile, wobei Fahrlehrer mit einer besonderen Seminarerlaubnis die Theorie und einen Teil der fahrpraktischen Abschnitte übernehmen sollen.
(dif, 2.1.02)

Begleitetes Fahren
Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. nimmt mit Interesse die Vorschläge einiger Bundesländer, eine professionelle Fahrausbildung schon mit 17 Jahren zu ermöglichen, zur Kenntnis. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat in diesem Zusammenhang angekündigt, die Erfahrungen aus anderen Staaten unvoreingenommen im Hinblick auf eine Übertragbarkeit auf deutsche Verhältnisse auszuwerten und hierzu die Bundesanstalt für Straßenwesen beauftragt. Erst wenn diese wissenschaftlichen Auswertungen vorliegen, kann über das ob und wie einer "vorgezogenen Fahrerlaubnis" überhaupt erst entschieden werden.

Die Idee, nach einer vorgezogenen professionellen Fahrausbildung in der Fahrschule jungen Fahrern/innen erste Erfahrungssammlung im Straßenverkehr unter Auflagen (z. B. in Begleitung eines erfahrenen Erwachsenen) zu ermöglichen, kann grundsätzlich dazu beitragen, die jüngste Initiative der Bundesregierung zur Verbesserung der Unfallsituation junger Fahranfänger (2. Ausbildungsphase) zu ergänzen.

Unter der Voraussetzung, dass die Phase des begleitenden Fahrens nach Absolvieren der Fahrerlaubnisprüfung mit ergänzenden pädagogischen Hilfestellungen durch die Fahrschulen versehen wird, kann eine der Verkehrssicherheit dienliche Fahrstilbildung bei den jungen Fahrern/innen unterstützt werden. Wissenschaftliche Erkenntnisse bestätigen, dass sich die jungen Fahrer/innen nach Erhalt der Fahrerlaubnis in einer sehr sensiblen und sehr prägenden Phase befinden, die durch Erfolge und Misserfolge im Straßenverkehr beeinflusst werden. Ein pädagogisch untermauertes begleitendes Fahren kann hier die jungen Fahrer/innen in ihrem Lernprozess unterstützen.

Nach Abschluss der Phase des begleitenden Fahrens wird die Erfahrungsbildung in einem weiteren, neuen Prozess verlaufen, dem Prozess des Alleinefahrens. Die an dieser Stelle ansetzende zweite Fahrausbildungsphase soll dabei ein Hinterfragen von Handlungen und eine kritische Betrachtung des eigenen Handelns ermöglichen, um dauerhaft sicheres Verhalten zu erzeugen. Eine entsprechende Verordnung der Bundesregierung befindet sich zurzeit in Abstimmung.
München, den 09. Januar 2002

Forscher suchen Grenzen der Autofahrer
Im Forschungszentrum Mensch-Maschine-Systeme an der TU Berlin beschäftigen sich mehrere Wissenschaftler derzeit mit den Grenzen der Belastbarkeit von Autofahrern. Sie untersuchen dabei besonders die visuelle Wahrnehmung sowie die mentale Beanspruchung und Ermüdung von Fahrern.
Unter Anderem möchten sie folgende Fragen beantworten: Welche Objekte werden wie lange angesehen? Gibt es Unterschiede zwischen erfahrenen Fahrern und Anfängern? Welche Fahrzeuge unterstützen den Fahrer optimal?
(wf, 30.8.2001)

Auf Anfänger-Tempolimits im Ausland hinweisen
Damit Fahranfänger, die in Deutschland den Führerschein erworben haben, bei Urlaubsfahrten keine böse Überraschung erleben, sollten sie auf anfängerspezifische Geschwindigkeitsbegrenzung in europäischen Nachbarländern hingewiesen werden.
So dürfen in Frankreich Autofahrer, die ihren Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, außerorts höchstens mit 80 km/h und auf Autobahnen höchstens mit 110 km/h unterwegs sein. Wer in Portugal seinen Schein noch nicht länger als ein Jahr besitzt, darf sowohl außerorts als auch auf Autobahnen höchstens 90 km/h fahren. In den ersten beiden Führerscheinjahren dürfen Anfänger in Russland, Weißrussland und der Ukraine Tempo 70 nicht überschreiten.
(kitz, 11.7.01)

Fahranfänger missachten Stoßdämpfer
Fahranfänger sind am häufigsten mit defekten Stoßdämpfern unterwegs. Das schließen der Zulieferer Sachs und Auto Bild aus einer Untersuchung, bei der von 1.750 geprüften Fahrzeugen 14 Prozent defekte Stoßdämpfer aufwiesen. Die meisten davon traten in fünf bis acht Jahre alten Autos auf, die zwischen 50.000 und 150.000 Kilometern gelaufen waren.

Um jungen Fahranfängern gute Stoßdämpfer schmackhaft zu machen, hat Sachs ein Fahrwerksprogramm namens Performance entwickelt. Es besteht aus in Rot gehaltenen Dämpfern und einer Tieferlegung.

Fahranfänger wollen die zweiphasige Ausbildung
Prof. Dr. Bernhard Schlag, Professor für Verkehrspsychologie an der TU Dresden, stellte in Leipzig eine Analyse zur Akzeptanz von Verkehrssicherheitsmaßnahmen durch 18-24jährige Autofahrer vor. Hier einige Daten:

Nahezu uneingeschränkt akzeptieren die jungen Leute eine 0,0-Promille-Regelung. Sehr hoch war die Zustimmung zu einem Pkw-Sicherheitstraining. Im mittleren Bereich des Einverständnisses bewegen sich der Einbau eines Unfalldatenschreibers und die Bearbeitung aufgetretener Probleme in einer zweiten Stufe der Fahrausbildung. Noch toleriert wird die Kennzeichnung des Fahrzeuges mit einem L und eine Leistungsbeschränkung.

Keine Gegenliebe finden Maßnahmen wie Probezeitverlängerung, Strafmaßerhöhung, Begleitung durch erfahrene Kraftfahrer, Nachtfahrverbot oder Mitnahmeverbot für Gleichaltrige.

Grundsätzlich für eine zweite Ausbildungsstufe sprachen sich rund 68 Prozent der Befragten aus. 53 Prozent würden sie freiwillig aufsuchen. Auf 90 Prozent stiege die Zahl der Freiwilligen, wenn irgendwelche Anreize (zum Beispiel Versicherungskostenminderung) geboten würden. 49 Prozent würden ca. 50,-€ für den Zusatzkurs ausgeben und 22 Prozent ca. 100,-€ und mehr.
(heinz, 15.05.01)

Jugendliche intensiver ausbilden
Nach dem Erwerb des Führerscheins sind jugendliche Fahranfänger im Straßenverkehr häufig überfordert. Das wurde auf einer zweitägigen Expertentagung zum Thema "Jugend und Prävention" festgestellt, die vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) und den gewerblichen Berufsgenossenschaften in Köln durchgeführt wurde.

Die Diskussion ergab, dass die heutige Jugend für Sicherheit und Vorbeugung durchaus erreichbar ist. Für künftige Konzepte und Kampagnen gab es unter anderem die folgenden Vorschläge:

* Keine Verkürzung der heutigen Fahrausbildung, sondern ein mehrphasiges Lernen. Intensiv auftretende Probleme und Unsicherheiten sollten im Rahmen einer zweiten Fahrausbildungsphase angegangen werden

* Beginn der Mobilitätserziehung schon in der Schule

* bei allen Anspracheformen dürfen Jugendliche nicht das Gefühl haben, "etwas übergestülpt zu bekommen". Verbote und Bevormundungen kommen nicht an. Die Jugendlichen wollen selbst entscheiden, was sie wissen und annehmen wollen. Sie müssen an den Präventionsangeboten mit ihrem Wissen und ihren Erfahrungen wirklich beteiligt werden

* Auflösung des Widerspruchs zwischen eher oberflächlichen Werbungs- und Medienaussagen einerseits ("tolle, sichere Reifen") und sinnvoller Prävention andererseits (unmittelbare Kommunikation über Erfahrungen, Gefühle und Ängste)

* höhere Effizienz der Präventionsarbeit durch Bündelung der Angebote, neue Strukturen, gegenseitige Information sowie intensivere Aus- und Fortbildung.
(DVR/sym, 3.4.01)

Unfallforscher fordert bessere Fahrausbildung
Junge Fahrer im Alter zwischen 18 und 20 Jahren haben nach wie vor ein fünffach höheres Risiko bei Unfällen mit Todesfolge im Vergleich zur Fahrergruppe ab 25 Jahren. Dieses traurige Ergebnis überbrachte Prof. Dr.-Ing. Klaus Langwieder vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) am 28. April 2001 auf der Mitgliederversammlung des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg in Freiburg.

Gründe dafür sind nicht nur, dass junge Fahrer ihr Fahrkönnen allzu oft überschätzen, sondern auch, dass sie das Verhalten des Pkw bei einer Vollbremsung oder bei ungünstiger Witterung nicht richtig einschätzen können. Eine Studie ergab darüber hinaus, dass ein Drittel aller Unfälle, die junge Fahrer verursachen, mit einem Fahrzeug geschehen, das dem Fahrer fremd ist.

Ein weiteres Problem besteht darin, dass die Fahrzeugführer häufig mit voll besetzten Fahrzeugen unterwegs sind und das dadurch veränderte Fahrverhalten nicht richtig einschätzen können. Deshalb, so Langwieder, sei es unbedingt notwendig, diese beiden Punkte während der Ausbildung zu üben: Verschiedene Fahrzeuge sollten eingesetzt werden und zusätzliche Schüler bei Überland- und Autobahnfahrten als Fahrzeuginsassen mitgenommen werden.

Schon in der Ausbildung müsse auch ein weiteres Problemfeld behandelt werden: Junge Fahrer bremsen in Notsituationen viel zu zögerlich. Außerdem sollte die Ausbildung von Fahranfängern noch deutlicher die Gefahren von Alkohol- und Drogengenuss hervorheben.
(AK, 30.4.01)

Verkehrstote 2001: Fahranfänger vorn
Junge Erwachsene im Alter von 18 bis unter 25 Jahren sind noch immer die zentrale Risikogruppe im Straßenverkehr. Obwohl im Jahr 2001 sieben Prozent weniger junge Erwachsene im Vergleich zum Vorjahr getötet wurden, gehörte beinahe ein Viertel (1.606) aller Getöteten zu dieser Altersgruppe. Dies berichtete der Abteilungspräsident des Statistischen Bundesamtes (Destatis), Dr. Werner Nowak, bei einer Pressekonferenz. Insgesamt sind auf Deutschlands Straßen im Jahr 2001 6.962 Menschen getötet worden, das waren sieben Prozent weniger als im Vorjahr und die wenigsten Verkehrstoten seit Einführung der Statistik im Jahr 1953.

Nach vorläufigen Ergebnissen von Destatis ereigneten sich auf den Autobahnen zwar zwei Prozent mehr Unfälle mit Personenschaden als im Vorjahr, es wurden dabei aber 15 Prozent weniger Verkehrsteilnehmer getötet. Innerorts und außerorts ohne Autobahnen wurden 2001 sowohl weniger Unfälle mit Personenschaden (- zwei Prozent) als auch weniger Verkehrstote (- sechs Prozent) registriert.

Nur bei den Benutzern von Motorrädern kamen 2001 zwei Prozent mehr Personen als im Vorjahr ums Leben. Lkw-Benutzer hingegen wurden 18 Prozent, Fußgänger zehn Prozent, Pkw-Insassen neun Prozent und Fahrradbenutzer drei Prozent weniger als im Jahr 2000 getötet.

2001 kamen 228 Kinder im Straßenverkehr ums Leben (- fünf Prozent). Dies waren die wenigsten getöteten Kinder seit dem Bestehen der Statistik 1953. Die Zahl der getöteten Senioren von 65 Jahren oder älter sank um zwei Prozent auf 1.284.
Während es mit insgesamt 2,36 Millionen 0,5 Prozent mehr Unfälle als im Jahr 2000 gab, ereigneten sich sechs Prozent weniger Alkoholunfälle (insgesamt 64.300). Dabei wurden 899 Verkehrsteilnehmer getötet (- zwölf Prozent), 10.400
schwer verletzt (- acht Prozent) und 23.100 leicht verletzt (- fünf Prozent).
sym, 10.04.02)

Kostenlose Broschüre für Fahranfänger
Eine Gratis-Broschüre für junge Fahranfänger hat die Dea Mediathek der Deutschen Verkehrswacht herausgegeben. In dem Heftchen geht es unter anderem um Themen wie Geschwindigkeit und Rücksicht sowie richtiges Verhalten bei Panne oder Unfall. (sym, 13.11.00)

Dea Mediathek der Deutschen Verkehrswacht
Am Pannacker 2
53340 Meckenheim bei Bonn
Fax: 0 22 25 / 8 84 82
E-Mail: info@mediathek.org

50 Prozent fallen beim "Idiotentest" durch
Mehr Wiederholungstäter mit Alkohol im Straßenverkehr unterwegs Bonn (AP. Fast die Hälfte aller Autofahrer, die wegen Alkohol am Steuer zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) beim TÜV bestellt werden, fällt durch. Wie in den Vorjahren hätten sich auch 1997 rund 48 Prozent der Alkoholfahrer bei der Untersuchung, im Volksmund "Idiotentest" genannt, als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs erwiesen, sagte der TÜV-Psychologe Hans Utzelmann am Mittwoch in Bonn. Allerdings sei die Zahl der Fahrer, die erstmals mit einem hohen Blutalkoholpegel erwischt wurden, zurückgegangen. Dagegen nahm die Zahl derjenigen zu, die wiederholt betrunken am Steuer saßen.

Saisonkennzeichen
Bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen ist in der Ruhephase Vorsicht geboten. Das Parken am Straßenrand, öffentlich zugänglichen Parkplätzen oder Parkgaragen ist ab dem 01. Oktober tabu. Wenn Sie nicht über eine eigene Garage verfügen oder wenigstens über einen Platz auf Privatgrund, der nicht der Allgemeinheit zugänglich ist, ist das Saisonkennzeichen für Sie keine Alternative. Die Bestimmungen, dass Ihr Fahrzeug nicht als "stillgelegt" gilt, bedeutet nur, dass Sie es ohne Formalitäten zum eingetragenen Termin wieder in Betrieb nehmen dürfen. In der übrigen Zeit ist es ja auch nicht versichert. Und mit einem nicht versicherten Fahrzeug auf einer öffentlichen Verkehrsfläche handeln Sie sich in jedem Fall eine Strafanzeige ein.

Was bedeutet Euro 2 und E2?
Im Fahrzeugschein steht >schadstoffarm E2<. Die Schlüsselnummer ist aber 14 und nicht 25, 26 oder 27 wie sie für Euro 2 vorgesehen ist. Was stimmt nun? Beides, denn >schadstoffarm E2< ist nicht gleichbedeutend mit Euro 2. Die Fahrzeuge mit dem Zusatz >schadstoffarm E2< halten nur die Grenzwerte von Euro 1 ein, die lascher sind als die von Euro 2. Wer also den Zusatz E2 im Fahrzeugschein hat, zahlt ab Juli weiter den bisherigen Steuersatz von ca. 7,00 € pro angefangene 100 ccm für Benziner und ca. 19,00 € für Dieselfahrzeuge. Steuerermäßigung erhalten nur Euro-2-Fahrzeuge. Entscheidend ist immer die Schlüsselnummer, also die fünfte und sechste Zahl im ersten Feld der Zeile 1 auf dem Fahrzeugschein. Bei älteren Fahrzeugpapieren stehen diese beiden Ziffern in der zweiten Zeile. Inzwischen gibt es über 40 Schlüsselnummern.

Sehstörungen als Unfallursache
Neue Studie belegt Zusammenhang zwischen schlechtem Sehen und Unfallhäufigkeit. Schlechtes Sehen ist zweifelsfrei weit häufiger ein Grund für Verkehrsunfälle als viele meinen. Zu diesem Ergebnis kommt Professor Bernhard Lachenmayr in der Studie "Sehstörungen als Unfallursache", die er für die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) kürzlich abschloss. Zu einem hohen Prozentsatz überschätzen verunglückte Autofahrer ihr eigenes Sehvermögen, stellten die Wissenschaftler zusätzlich fest. Sie unterstreichen die Bedeutung regelmäßiger Prüfungen des Sehvermögens - gerade im hohen Alter - zur Unfallverhütung und zur sicheren

Junge Autofahrer leben am gefährlichsten
Autofahrer zwischen 18 und 24 Jahren sind überproportional an Unfällen beteiligt. Sie verursachen nach einem Bericht der Zeitschrift "Auto/Straßenverkehr" dreimal so häufig Unfälle wie es ihrem Anteil an den Autofahrern insgesamt entsprechen würde. Bei Verkehrsunfällen ohne Fremdbeteiligung beträgt ihr Anteil sogar 59 Prozent. 1995 starben in Deutschland 2 159 Menschen dieser Altersgruppe bei Verkehrsunfällen. Als Ursache macht eine Studie das Leugnen von Risiko in allen Lebensbereichen aus. Hinzu kommen mangelnde Erfahrung, Übermut und Imponiergehabe. Besonders hoch ist das Unfallrisiko, wenn ein männlicher Autofahrer einen Geschlechtsgenossen als Beifahrer hat, es sinkt, wenn eine Frau daneben sitzt. Trotzdem stieg die Zahl der getöteten jungen Frauen in nur einem Jahr um 19 Prozent; die meisten starben auf dem Beifahrersitz. Die hohe Unfallquote dieser Altersgruppe ist nach den Recherchen von "Auto/Straßenverkehr" jedoch keineswegs nur ein deutsches Problem. Die EU-Kommission ermittelte, dass jährlich zwei Millionen junge Menschen in Europa den Führerschein machen. 2 000 von ihnen kommen im ersten Jahr ihrer Fahrpraxis ums Leben.

BMW hat jetzt eine Motorradbörse
Gebrauchte Motorräder aus alle Herren Bundesländer kann man seit kurzem zentral bei BMW sichten. Unter der Rufnummer 0180/520 21 20 erfährt der Kunde, wo er das Wunschmodell "seiner" Marke bekommen kann, wie viel es gelaufen und in welcher Farbe es lackiert ist. Das Angebot kann man sich auch per Brief oder Fax zuschicken lassen. Gespeist wird die Börse von den BMW-Motorradhändlern.

Neon-Bremsleuchte als Nachrüstsatz erhältlich
Die Hella KG, Lippstadt, bringt eine Neon-Bremsleuchte zum Nachrüsten auf den Markt. Besonderheit gegenüber herkömmlichen Bremsleuchten: Die Hella-Röhre verfügt über eine um 0,2 Sekunden schnelle Einschaltgeschwindigkeit als eine Glühlampe. Bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h verkürzt sich damit laut Hersteller der Anhalteweg um weitere fünf Meter. Außerdem haben Neonröhren im Vergleich zu herkömmlichen Glühlampen einen um 33 Prozent geringeren Stromverbrauch.
Die neue, universale Neon-Bremsleuchte ist für alle Fahrzeugtypen geeignet. Sie ist stufenlos einstellbar und lässt sich in jeder gewünschten Position fixieren. Die Leuchte ist etwa 45 Zentimeter lang und 2,5 Zentimeter hoch. Mit dem fest verbundenen elektronischen Vorschaltgerät hat sie eine Bautiefe von neun Zentimeter. Die neue Neon-Sicherheits-Bremsleuchte ist ECE-typgeprüft und im Kfz-Teilefachhandel erhältlich.
Zum Lieferumfang des Nachrüstsatzes gehören ein Kabelsatz sowie die bebilderte Montageanleitung.

Gefahr auf Autobahnen überschätzt!
Während das tödliche Unfallrisiko auf Autobahnen überschätzt wird, werden die Bundes- und Landstraßen hierzulande als zu sicher bewertet. Das ergab eine Umfrage des Deutschen Verkehrssicherheitsrates. Nur zehn Prozent der tödlichen Autounfälle ereignen sich auf Autobahnen. Auf Außerortsstraßen starben dagegen 64 Prozent aller Getöteten. Jeder sechste in Deutschland Getötete kam im vergangenen Jahr in Bayern ums Leben, davon 70 Prozent auf Außerortsstraßen und 11 Prozent auf Autobahnen.

Kraftfahrtversicherer bezahlen mehr!
Höhere Entschädigungen für den Nutzungsausfall zahlen die Kraftfahrtversicherer, wenn nach einem Unfall vom Schadensersatzberechtigten kein Mietwagen in Anspruch genommen wurde. Die Sätze des dann fällig werdenden "Tagegeldes" sind im Einzelfall um bis zu 30 Prozent gestiegen. So gibt es jetzt für einen VW Golf mit 55 KW ca.32, 50 € statt ca. 26,50 € Mark, für einen BMW 315 Compact ca. 41,00 € statt ca.36,00 €. Bei einigen Modellen bleibt das Tagegeld auch fast unverändert oder wurde sogar leicht gesenkt. Beim Mietwagen muss der Geschädigte wegen ersparter Eigenkosten meist zehn bis 15 Prozent selbst zuzahlen.

Bedenklich niedrige Gurtquoten!!
Die Deutsche Verkehrswacht (DVW) fordert Eltern auf, ihre Kinder mit den vorgeschriebenen Kinderrückhaltesystemen zu sichern. Bei einem Aufprall mit nur 30 km/h fliegt es mit einer Wucht von 400 Kilogramm in Richtung Windschutzscheibe. Für jede Altersgruppe und Größe gibt es passende Rückhaltesysteme. Seit einem Jahr gibt es die EU-weite Norm 0+, die auch größeren Kindern (bis 13 statt 9 Kilogramm) erlaubt, gegen die Fahrtrichtung zu sitzen. Dadurch sie ein besserer Schutz gewährleistet. Defizite zeigt die Handhabung: Entweder ist der Gurt zu locker oder das Kind zu groß beziehungsweise zu klein.

Auspuff ohne Kennzeichnung!
Eine Vorschrift zur Kennzeichnung der Auspuffanlagen neu in den Verkehr kommender Motorräder nimmt die Bundesrepublik zurück. Erlassen worden war die Vorschrift mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 89/235/EWG. Mit der 19. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung war diese EU-Vorschrift in nationales Recht übernommen worden. Geändert wurde diese Regelung jetzt mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der 47. Ausnahmeverordnung zur StVZO.
Die Vorschrift zur Kennzeichnung der Nichtoriginal-Austauschdämpfer mit dem Herstellerzeichen sowie dem vollständigen Genehmigungszeichen bleibt davon unberührt.

Autofahrer werden abkassiert!
Nach neuesten, erstmals für das wiedervereinigte Deutschland vorgelegten Berechnungen der Deutschen Straßenliga (DSL) und des Bundesverbandes des Deutschen Güterfernverkehrs (BDF) haben Bund, Länder und Gemeinden 1994 knapp 74 Milliarden Mark aus Mineralölsteuern und -zoll, Kfz-Steuern sowie Anliegerbeiträgen eingenommen. Im gleichen Zeitraum gaben sie für den Straßenverkehr jedoch nur 32,8 Milliarden Mark aus. Danach zahlt der Autofahrer 41,2 Milliarden Mark für die Bahn und den allgemeinen Staatshaushalt. "Wer behauptet, der Autofahrer zahle nicht genug, kennt angesichts eines Wegekostendeckungsgrades von 225,9 Prozent die Fakten nicht" teilt die Deutsche Straßenliga e. V. in Bonn mit.

Überdurchschnittlicher Rückgang von Verkehrstoten
Nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes wurden 1996 8.755 Personen im Straßenverkehr getötet. Die Zahl der Verletzten nahm 1996 gegenüber dem Vorjahr um 3,6 Prozent auf 493.565 ab. Ebenfalls zurückgegangen ist die Zahl der Unfälle mit Personenschaden und die Zahl der schwerwiegenden Unfälle mit Sachschaden. Angestiegen ist die Zahl der insgesamt von der Polizei erfassten Unfälle, und zwar auf 2,27 Millionen.
Starke Rückgänge bei den Getötetenzahlen wurden 1996 neben Nordrhein-Westfalen (- 16 Prozent) und Rheinland-Pfalz (- 14 Prozent) vor allem in Brandenburg (- 14 Prozent), Mecklenburg-Vorpommern (- 14 Prozent) und Sachsen-Anhalt (- 12 Prozent) ermittelt. Gemessen an den Einwohnerzahlen lag der Bundesdurchschnitt 1996 bei 107 Getöteten je eine Million Einwohner; über diesem Durchschnitt lagen Brandenburg (258) und Mecklenburg (237).

Provokation fördert Aggression!
Die Nerven liegen blank! Über mehrere Kilometer blockiert die "Schlafmütze" nun schon bei knapp 90 km/h die linke der beiden Autobahnspuren und verstößt somit gegen das Rechtsfahrgebot.

Auf der rechten Fahrspur ist gähnende Leere. Der Wunsch des nachfolgenden Fahrzeugführers zu überholen - angezeigt durch den Blinker links - kann den anscheinend still vor sich hin träumenden Vordermann nicht wecken. Oder es handelt sich um den typischen Oberlehrer, der meint, 90 km/h seien schließlich genug.

Der Hintermann darf in einer solchen Situation auf keinen Fall die Geduld verlieren und die Vorschrift, nur links zu überholen (§ 5 Abs. 1 StVO) missachten.

Das könnte der Blockierer als Provokation empfinden und seinerseits mit gesteigerter Aggression antworten.

Zehn Jahre Führerschein auf Probe!
Der Führerschein auf Probe hat sich bewährt. Diese Bilanz zieht der Bundesminister für Verkehr, Matthias Wissmann, anlässlich des zehnjährigen Bestehens dieser Regelung. Vor zehn Jahren, am 01. November 1986, wurde in Deutschland die Fahrerlaubnis auf Probe eingeführt und ein zentrales Register der Fahranfänger beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) eingerichtet. Mitte 1996 waren beim KBA 1,79 Millionen Personen in der Probezeit gemeldet, darunter 51,3 Prozent Frauen. Überwiegend wird die Probezeit mit einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 angetreten (87,3 Prozent), ferner mit den Klassen 1a oder 1b (10,4 Prozent). Kombinationen daraus oder mit anderen Klassen spielen eine sehr geringe Rolle (2,3 Prozent).

90 Prozent der großen Fahranfängergruppe mit Klasse-3-Führerschein sind jünger als 25 Jahre und somit zu den jungen Erwachsenen zu zählen. Zwei Drittel erwerben den Klasse-3-Führerschein schon mit 18 Jahren, die Mehrzahl davon sogar innerhalb von drei Monaten nach Erlangen der Volljährigkeit. Insgesamt erwerben pro Jahr knapp eine Millionen Personen eine Fahrerlaubnis.

Autofahrer werden rücksichtsloser!
Rücksichtslosigkeit ist neben Alkohol am Steuer der häufigste Grund für den Führerscheinentzug. Aus diesem Grunde mussten sich im Jahr 1995 17.607 Autofahrer wegen ihres hohen Punktestandes auf Anordnung der Straßenverkehrsbehörde einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen, berichtet der TÜV. Im Vergleich zum Jahr 1994 erhöhte sich die Zahl der wiederholt auffällig gewordenen Drängler, Raser und Rotlichtsünder um 10,5 Prozent (15.940). Besonders auf den Autobahnen werde immer aggressiver gefahren.

Skater auf die Straße?
Man sollte bestimmte Radwege für Skater öffnen, fordert die Deutsche Verkehrswacht (DVW). Voraussetzung sei jedoch, dass die "geöffneten" Radwege breit genug sind und deutlich von der Straße getrennt verlaufen. Bei entsprechender baulicher Gestaltung könnten sogar bestimmte Straßen für Skater freigegeben werden. Als Beispiel nennt die DVW Straßen in verkehrsberuhigten Zonen.

Hintergrund: Der Bremsweg bei Skatern ist deutlich länger als der von Fahrrädern und Autos, teilt die DVW mit. So betrage der Unterschied zwischen Rad und Rollen bei 10 km/h 0,3 Meter; bei 14 km/h steige der Unterschied bereits auf 1,2 Meter an, bei 2 0 km/h sogar auf 1,5 Meter. Hinzu kommt, dass Skater mehr Platz als Fußgänger und Räder benötigen. So beanspruchen 85 Prozent der Inline-Skater eine Bewegungsbreite von rund 1,3 Meter.

Derzeit müssen die rund vier Millionen Skater die gleichen Verkehrsflächen benutzen wie Fußgänger.

Brüssel wird nicht Flensburg!
In der Europäischen Union wird es keinen einheitlichen Punkteführerschein nach deutschem Vorbild geben. Das hat die Sprecherin von EU-Verkehrskommissar Neil Kinnock klargestellt. Kinnock halte nichts von einem EU-Punkteführerschein - jedenfalls solange nicht, bis sich die Mitgliedsländer zu einem einheitlichen Bußgeldkatalog durchgerungen hätten, sagte die Sprecherin. Davon sei man allerdings noch meilenweit entfernt. Hinzu kämen die derzeit noch unterschiedlichen Straßenverkehrsordnungen in den EU-Staaten.

Kennzeichen pro Saison !
Am 01. März 1997 ist die 23. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten. In dieser Verordnung geht es vorrangig um die Einführung eines so genannten Saisonkennzeichens für Kraftfahrzeuge.
Aber auch eine klarstellende Regelung bei Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen wird neben einigen anderen Einzelheiten in den Änderungsvorschriften enthalten sein, die am 27. September 1996 den Bundesrat passiert hat.

Straßenverkehrsgefährdung durch grob verkehrswidrige(s) und rücksichtslose(s)
Vorfahrtmissachtung, Fehlverhalten beim Überholen, Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen, zu schnelles Fahren unter anderem an unübersichtlichen Stellen, Missachtung des Rechtsfahrgebots, Wenden, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf Autobahnen oder Kraftstraßen, Nichtkenntlichmachung haltender oder liegen gebliebener Fahrzeuge 7 Punkte
Vielen Autofahrern ist nicht bekannt, welche besonderen Vorschriften sich hinter dem Schild "Kraftfahrstraße" verbergen. Die Bestimmungen:
* Kraftfahrstraßen dürfen nur mit Fahrzeugen, die bauartbedingt mehr als 60 km/h fahren dürfen und können, benutzt werden. Fahrräder, Mopeds, Traktoren und ähnliche Fahrzeuge sind ausgeschlossen.
Fußgängern ist das Betreten, also auch das Überqueren, nur an Kreuzungen, Einmündungen oder speziell dafür vorgesehenen Stellen erlaubt.
Wenden, Rückwärtsfahren und auch Halten, eine freiwillige Angelegenheit, - auch auf dem Seitenstreifen - ist strikt verboten. Auch das Umgehen des Verbotes durch das Wenden über einen Parkplatz ist untersagt.
Bei der erlaubten Höchstgeschwindigkeit sind Kraftfahrstraßen außerorts Autobahnen gleichgesetzt, wenn sie so ausgebaut sind. Die Richtungsfahrbahnen müssen zum Beispiel durch Grünstreifen oder Leitplanken getrennt sein.
Ohne einschränkende Tempobeschilderung gilt auf autobahnähnlich ausgebauten Kraftfahrstraßen wie auf Autobahnen Richtgeschwindigkeit 130 km/h.
Zu erkennen sind Kraftfahrstraßen an einem blauen rechteckigen Schild mit einem weißen Symbol eines PKW. Diese Straßen enden, wenn am Straßenrand das gleiche Schild mit einem schrägen roten Balken steht.
2,8 t sind erhöht auf 3,5 t - Kurzfristige Angleichung an Europa
Ganz kurzfristig und mehr oder weniger über Nacht hat man Gesetze geändert.
Die alte Gewichtsklasse 2,8 t zulässiges Gesamtgewicht wurde heraufgesetzt auf 3,5 t. Es betrifft folgende Paragraphen der Straßenverkehrsordnung:
§ 3 Abs. 3 Nr 2 a, b, c: * für Kfz mit zGG über 3,5 t bis 7,5 t = 80 km/h
* für Lkw mit zGG bis 3,5 t mit Hänger = 80 km/h
* für Lkw mit zGG über 3,5 t mit Hänger = 60 km/h
* für Pkw sowie andere kfz mit zGG bis 3,5 t = 100 km/h
§ 4 Abs. 3 Mindestabstand = 50 m für Lkw über 3,5 t zGG und KOM auf der Autobahn bei Geschwindigkeiten über 50 km/h
§ 7 freie Fahrstreifenwahl innerhalb geschlossener Ortschaft für Kfz bis 3,5 t zGG bei mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung
§ 17 Abs. 4 Haltende Fahrzeuge auf der Fahrbahn: Beleuchtung oder Kenntlichmachung durch andere lichttechnische Entrichtungen innerhalb geschlossener Ortschaft immer erforderlich bei Fahrzeugen (außer Pkw) von mehr als 3,5 t zGG und bei Anhängern
§ 18 Abs. 5 Geschwindigkeit auf der Autobahn: Kfz über 3,5 t zGG = 80 km/h
§ 39 Abs. 3 Sinnbild des Lkw: Kraftfahrzeuge über 3,5 t zGG einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Pkw und KOM
§ 41 Zeichen 253: Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t zGG einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Pkw und KOM
§ 41 Zeichen 273: Verbot des Fahrens ohne einen Mindestabstand. Es verbietet dem Führer eines Kraftfahrzeuges über 3,5 t zGG oder einer Zugmaschine, mit Ausnahme von Pkw und KOM den angegebenen Mindestabstand zu einem vorausfahrenden Kraftfahrzeug gleicher Art zu unterschreiten.
§ 41 Zeichen 277 = ÜBERHOLVERBOT verbietet Führern von Kraftfahrzeugen mit einem zGG über 3,5 t einschließlich ihrer Anhänger und von Zugmaschinen, ausgenommen Pkw und KOM, mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen zu überholen.
§ 42 Zusatzzeichen Zeichen 388 mit dem Sinnbild eines Lkw warnt Führern von Fahrzeugen mit einem zGG über 3,5 t und Zugmaschinen davor, den für diese nicht ausreichend befestigten Seitenstreifen zu benutzen.
Neue Richtzeichen Verkehrsfunk, auf der Autobahn, werden nicht mehr aufgestellt und die alten werden bis zum 31.12.2002 entfernt.
Die Autobahnrichtgeschwindigkeit gilt jetzt für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zGG.

 

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