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Wie
funktioniert das eigentlich ?
1. Die
erforderlichen Unterlagen zusammenstellen
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amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt
(Reisepass oder Personalausweis)
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Lichtbild neueren Datums, ohne Kopfbedeckung,
Halbprofil, 0,35x,45 cm
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Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten
Sehtestelle (bei Optikern und Augenärzten erhältlich),
darf nicht älter als 2 Jahre sein
- Nachweis
über Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden
Sofortmassnahmen oder die Ausbildung in Erster Hilfe
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eventuell bereits vorhandener Führerschein
- Geld für
die Antragsgebühren bei der zustädigen Behörde
- Zettel
mit Fahrschulstempel oder Visitenkarte
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Tipp: Der amtliche Führerscheinantrag kann fünf bis
sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.
In vielen Regionen wird dieser Antrag in der Fahrschule
ausgefüllt und von dieser an die zuständige Behörde
weitergeleitet. Die Fahrerlaubnisbehörde kann persönliches
Erscheinen des Antragstellers verlangen. Gleichzeitig mit der
Antragstellung kann auch mit der theoretischen und praktischen
Ausbildung in der Fahrschule begonnen werden. Die
Theorieprüfung kann bereits drei Monate und die praktische
Prüfung einen Monat vor Erreichen des Mindestalters absolviert
werden. Die Aushändigung des Führerscheines erfolgt jedoch
erst am jeweiligen Geburtstag.
2. Ausbildungsvertrag ausfüllen und bei Ihrem zuständigen
Straßenverkehrsamt abgeben.
3. Sie teilen Ihren Ausbildungsbeginn mit
4. Unterkunft/Fahrschule ( in einem möglich)
5. Teilnahme am täglichen theoretischen Unterricht
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Mindestumfang des theoretischen Unterrichtes in
Doppelstunden (90 Minuten) (je nach Ausbildungsklasse)
- Der Stoff des theoretischen Pflichtunterrichtes ist gegliedert
in den:
1. allgemeinen Teil (Grundunterricht) für alle Bewerber
2. klassenspezifischen Zusatzunterricht
- Klasse Grundunterricht / Klassenspezifischer / Unterricht / Gesamt
A(Motorrad) - 12* / 4 / 16
B(Pkw) - 2* / 2 / 14
BE(Anhänger) - -- / -- / --
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Tipp: Die Mindestdauer des theoretischen
Grundunterrichtes vermindert sich um 6 Doppelstunden,wenn der
Bewerber bereits eine andere deutsche Fahrerlaubnis besitzt.
Allerdings ist dies nur der Mindestumfang, Sie können so oft
kommen, wie Sie möchten, ohne zusätzliche Kosten.
6. Praktische Ausbildung auch mehrmals täglich
7. Prüfung sofort nach Abschluss der Ausbildung
- Notwendige Unterlagen, die Sie zu der theoretischen Prüfung
mitnehmen müssen:
- Personalausweis
- Prüfkarte bzw. Infos (bekommen Sie von Ihrer Fahrschule)
- Ausbildungsbescheinigung (Nachweis von der Fahrschule über
Teilnahme am theoretischen Unterricht)
Die Theorieprüfung kann ganz normal auf Papier, wenn vorhanden
am PC abgelegt werden.
Mit der Aushändigung des Führerscheins beginnt die Probezeit,
die nach zwei Jahren endet, sofern keine Verstöße gegen die
Straßenverkehrsordnung (StVO) im Verkehrszentralregister
eingetragen werden.
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