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Wie funktioniert das eigentlich ?

1. Die erforderlichen Unterlagen zusammenstellen

 

  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Reisepass oder Personalausweis)
  • 1 Lichtbild neueren Datums, ohne Kopfbedeckung, Halbprofil, 0,35x,45 cm
  • Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehtestelle (bei Optikern und Augenärzten erhältlich), darf nicht älter als 2 Jahre sein
  • Nachweis über Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmassnahmen oder die Ausbildung in Erster Hilfe
  • eventuell bereits vorhandener Führerschein
  • Geld für die Antragsgebühren bei der zustädigen Behörde
  • Zettel mit Fahrschulstempel oder Visitenkarte


Tipp: Der amtliche Führerscheinantrag kann fünf bis sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden. In vielen Regionen wird dieser Antrag in der Fahrschule ausgefüllt und von dieser an die zuständige Behörde weitergeleitet. Die Fahrerlaubnisbehörde kann persönliches Erscheinen des Antragstellers verlangen. Gleichzeitig mit der Antragstellung kann auch mit der theoretischen und praktischen Ausbildung in der Fahrschule begonnen werden. Die Theorieprüfung kann bereits drei Monate und die praktische Prüfung einen Monat vor Erreichen des Mindestalters absolviert werden. Die Aushändigung des Führerscheines erfolgt jedoch erst am jeweiligen Geburtstag.

2. Ausbildungsvertrag ausfüllen und bei Ihrem zuständigen Straßenverkehrsamt abgeben.

3. Sie teilen Ihren Ausbildungsbeginn mit

4. Unterkunft/Fahrschule ( in einem möglich)

5. Teilnahme am täglichen theoretischen Unterricht

 
  • Mindestumfang des theoretischen Unterrichtes in Doppelstunden (90 Minuten) (je nach Ausbildungsklasse)
  • Der Stoff des theoretischen Pflichtunterrichtes ist gegliedert in den:
    1. allgemeinen Teil (Grundunterricht) für alle Bewerber
    2. klassenspezifischen Zusatzunterricht
  • Klasse Grundunterricht / Klassenspezifischer / Unterricht / Gesamt
    A(Motorrad) - 12* / 4 / 16
    B(Pkw) - 2* / 2 / 14
    BE(Anhänger) - -- / -- / --

Tipp: Die Mindestdauer des theoretischen Grundunterrichtes vermindert sich um 6 Doppelstunden,wenn der Bewerber bereits eine andere deutsche Fahrerlaubnis besitzt. Allerdings ist dies nur der Mindestumfang, Sie können so oft kommen, wie Sie möchten, ohne zusätzliche Kosten.

6. Praktische Ausbildung auch mehrmals täglich

7. Prüfung sofort nach Abschluss der Ausbildung

 
  • Notwendige Unterlagen, die Sie zu der theoretischen Prüfung mitnehmen müssen:
    - Personalausweis
    - Prüfkarte bzw. Infos (bekommen Sie von Ihrer Fahrschule)
    - Ausbildungsbescheinigung (Nachweis von der Fahrschule über Teilnahme am theoretischen Unterricht)
    Die Theorieprüfung kann ganz normal auf Papier, wenn vorhanden am PC abgelegt werden.
    Mit der Aushändigung des Führerscheins beginnt die Probezeit, die nach zwei Jahren endet, sofern keine Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) im Verkehrszentralregister eingetragen werden.


 

Ihr Ansprechpartner

02244 - 81727      

 

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